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Die meisten Kunden informieren sich verständlicherweise im Internet erstmal grob über die zu erwartenden Kosten, so wie Du gerade.
Das ist legitim und gerade bei einer größeren Investition wie dem Führerschein auch wichtig, denn jeder Fahrschüler möchte schließlich:
1) den Führerschein so günstig wie möglich erwerben.
2) einen kompetenten und freundlichen Fahrlehrer haben
3) den Führerschein möglichst rasch in Händen halten, ohne Geld für „Durchfaller“ rauszuschmeißen.
Ein reiner Preisvergleich der Fahrschulen kann nicht erkennbar machen, ob man am Ende der Ausbildung (relativ) günstig wegkommt.
Du hast natürlich die Möglichkeit, einfach auf der rechten Seite die für Dich passende Führerscheinklasse anzuklicken und kannst dann versuchen, eine Fahrschule als teuer oder billig einzustufen.
Wir verheimlichen unsere Preise nicht und Ihr dürft und sollt gerne nachschauen.
Trotzdem sollte man folgendes bedenken:
Ein motivierter, kompetenter und freundlicher Fahrlehrer bringt Euch mit möglichst wenigen Fahrstunden zum Ziel.
Genau das ist das Entscheidende, denn schließlich ist es z.B. günstiger, 20 Übungsstunden für jeweils 70 Euro als 30 Übungsstunden für jeweils 50 Euro zu machen.
Selbstverständlich wird auch niemand unvorbereitet, also mit zu wenigen Fahrstunden zur Prüfung vorgestellt, denn sollte man beispielsweise einmal in der Prüfung durchfallen, ergeben sich anschließend Folgekosten: nochmals die Kosten für die Prüfung sowie evt. einige Fahrstunden.
Auch wir können das nicht immer verhindern, aber wir kämpfen bei jedem darum, dass man die Prüfungen im ersten Anlauf besteht.
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Der Führerschein Klasse B ist der „klassische“ PKW-Führerschein. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (Sonderregelung Begleitendes Fahren ab 17).
Er berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen.
Maximal 8 Personen (außer dem Fahrer) dürfen befördert werden. Eingeschlossen sind die Klassen AM und L.
Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:
Anhänger bis 750 kg zG,
Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg.
Wenn Sie Ihren ausländischen Führerschein in einen deutschen umschreiben lassen möchten, heißen wir Sie herzlich willkommen, einfach mal anzurufen bzw. vorbeizukommen. Wir erklären Ihnen dann den Ablauf und die individuellen Voraussetzungen für die Umschreibung, welche von Land zu Land variieren.
Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg.
Der Führerschein der Klasse BE benötigst Du zum Fahren von Kombinationen, die aus Fahrzeugen der Klasse B mit Anhängern gebildet werden und nicht unter die Klasse B oder B96 fallen, z.B. Pferdetransportanhänger oder Bootsanhänger. Voraussetzung für den Erwerb der Klasse BE ist der Besitz der Klasse B. Die Frage, ob die Klasse BE notwendig für Dich ist, kann nur individuell für jeden Einzelfall beantwortet werden. In Zweifelsfällen stehe ich für eine persönliche Beratung gerne zur Verfügung.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr
als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz: Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Spezielle Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 gemäß Anlage 7b der FeV
nur im Inland gültig
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis B mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils
90 Minuten.
Die theoretische Schulung beträgt mindestens vier Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten und entspricht dem klassenspezifischen Zusatzstoff für Motorrad-Fahrschüler aus der Anlage 2.1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
Die praktische Schulung beträgt mindestens fünf Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten. In diesen Unterrichtseinheiten sind mindestens die Sachgebiete nach Anlage 3 Nummer 17.2 und
Anlage 4 Nummer 1 und 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu schulen. Die gleichzeitige praktische Schulung von mehreren Teilnehmern ist unzulässig.
Die Kosten für die komplette Schulung betragen im Normalfall 900 €.
Sollten weitere Übungsstunden erforderlich sein, werden diese mit 76 € pro 45 Minuten berechnet. Dies ist nach unseren bisherigen Erfahrungen noch nie notwendig gewesen.
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Motorleistung von maximal 11 kW und einem Leistungsgewicht von max. 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mitmehr als 45 km/h bbh und max. 15 kW Motorleistung. Das Mindestalter für den Erwerb dieser Klasse beträgt 16 Jahre. Eingeschlossen ist die Führerscheinklasse
AM.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für “Altbesitzer” mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).
über 35 kW Motorleistung
Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg
Motorleistung mehr als 15 kW
Hubraum mehr als 50 ccm
Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A
gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.