 Öffnungszeiten
Information von 1730-1830
Klappacherstr.: Di. + Do.
Rheinstr.: Mo. + Mi. + Fr.
Unterricht von 1830-2000
Klappacherstr.: Di. + Do.
Rheinstr.: Mo. + Mi. + Fr.
|
|  |  | Aufbauseminar für allgemein auffällige Kraftfahrer
Für Inhaber einer Fahrerlaubnis, die bis zu 13 Punkte
im Verkehrszentralregister (VZR) angesammelt haben und
durch eine freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar
bis zu 4 Punkte abbauen möchten
... oder ...
Für Inhaber einer Fahrerlaubnis, die 14 bis 17 Punkte
im Verkehrszentralregister (VZR) angesammelt haben und
durch die Fahrerlaubnisbehörde mit Fristsetzung zur Teilnahme
an einem Aufbauseminar verpflichtet wurden (Anordnung).
Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 4 Abs. 7 StVG)
Hinsichtlich der Zielsetzung, des Inhalts, der Dauer und
der Gestaltung der Aufbauseminare sowie den Bescheinigungen
über die Teilnahme gelten die Bestimmungen über ASF-Seminare
hier entsprechend (§ 42 und 44 FeV).
Die Teilnehmer an Aufbauseminaren sollen durch Mitwirkung an
Gruppengesprächen und an einer Fahrprobe veranlaßt werden, Mängel
in ihrer Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren
Verhalten zu erkennen und abzubauen. Auf Antrag kann die anordnende
Behörde dem Betroffenen die Teilnahme an einem Einzelseminar gestatten.
Die Aufbauseminare dürfen nur von Fahrlehrern durchgeführt weren,
die Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz
sind (§ 4 Abs. 8 StVG).
Der Besuch eines Seminars und die Teilnahme an einer Beratung führen
jeweils nur einmal innerhalb von fünf Jahren zu einem Punkteabzug.
Für den Punktestand und die Berechnung der Fünfjahresfrist ist jeweils
das Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung maßgeblich.
Ein Punkteabzug ist nur bis zum Erreichen von null Punkten zulässig (§ 4 Abs. 4 StVG).
Der Preis beträgt 350 €.
|
| |  |